Es gibt immer mehr Menschen, die keine direkten Nachfahren mehr haben und haben werden. Dies ist die primäre Zielgruppe, weil diese Menschen einerseits vielleicht etwas weitergeben möchten, aber auch vielleicht in Erinnerung bleiben möchten.
Zu diesem Zweck gründen wir im März/April die Leben nach dem Leben (H8D) UG (haftungsbeschränkt)
Es gibt für die Firma eine Präambel für den Gesellschaftszweck, die recht selbsterklärend ist.
§ 1 PRÄAMBEL
Die Gesellschaft kümmert sich darum, dass Menschen mit ihrem Erbe stiftende Dinge in ihrem Interesse und auch deren Namen nach ihrem Tod fortführen können. Es gibt dabei die wesentlichen Bestandteile:
1) Es wird zu Lebzeiten mit dem Erblasser die Verwendung seines Erbes abgestimmt und dieses wird dann nach seinem Tod in seinem Sinne fort- bzw. durchgeführt.
2) Es wird ein KI-Zwilling des Erblassers aufgebaut, wenn er es möchte. Zu Lebzeiten kann der Erblasser seinen KI-Zwilling trainieren, sein Wissen, seine Einstellung und seine Werte weitergeben. Nach dem Tod des Erblassers „entscheidet“ der KI-Zwilling über die Verwendung des Erbes.
3) Ein digitales Grab im Internet wird erstellt und veröffentlicht. Zusätzlich kann ein virtueller Avatar bzw. der KI-Zwilling im Internet präsent und mit dem echten Grab verbunden sein.
Da die Firma noch sehr am Anfang ist, befindet sie sich gerade erst in der Konkretisierung, aber die Fortschritt sind auf http://h8d.live zu verfolgen.